Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 21/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahr der Irreführung; Wettbewerbswidrige Werbung; Behauptung, ein Arzneimittel sei um 28 % günstiger als ein Referenzmittel; Nur bei einer Umstellung im Verhältnis 1: 1 zutreffende Werbeaussage hinsichtlich eines Generikums gegenüber einem Original-Medikament; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.12.2001 - 312 O 768/01
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 21/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 371/01
Werbung für Generikum; Gegenüber Fachkreisen gemachte Werbeaussage zur …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 21/02
Die Antragsgegnerin hat dazu die Erklärung von Dr. S., leitendem Oberarzt der C., vorgelegt (Anlage 16 im Parallelverfahren 3 U 371/01), wonach sich nach seinen Erfahrungen S problemlos durch C ersetzen lasse.Die Einwendungen, die Prof. H. dagegen erhebt (Anlage 13 im Parallelverfahren 3 U 371/01), sind einleuchtend, für den vorliegenden Rechtsstreit aber unerheblich.
Liegt der Mittelwert von C unter dem von S, ist zu erwarten, daß bei Anwendung von C in Einzelfällen die für die Bioäquivalenz maßgebende Grenze von 80 % der Wirksamkeit unterschritten wird, eine Feststellung, die die von der Antragstellerin vorgelegte Graphik (Anlage Bf AST 5 im Parallelverfahren 3 U 371/01) bestätigt.